
So holst du dir in 5 einfachen Schritten dein Geld vom Finanzamt zurück.
Eine Finanzspritze kann man immer gebrauchen. Wenn du 2022 gearbeitet hast, kannst du dir – durch den zusätzlichen Teuerungsabsetzbetrag im Jahr 2022 – mit dem Steuerausgleich Geld bis zu 1550 Euro (1610 Euro mit Pendlerpauschale) vom Finanzamt zurückholen. Neu für dich? Macht nix, denn du kannst den Steuerausgleich auch rückwirkend für die letzten 5 Jahre machen. Für das Jahr 2021 beträgt die max. Negativsteuer 1050 Euro (1150 Euro bei Pendlerpauschale), im Jahr 2020 ist die max. Negativsteuer mit 800 Euro (900 Euro bei Pendlerpauschale) begrenzt und für die Jahre 2019 und 2018 mit 400 Euro (500 Euro bei Pendlerpauschale).
NEGATIVSTEUER
Aber auch von der sogenannten „Negativsteuer-Gutschrift“ kannst du profitieren. Die Negativsteuer betrifft vor allem Lehrlinge, Ferialpraktikant*innen, Pflichtpraktikant*innen, Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte, die sich selbst versichert haben. Sie kommt dann zum Tragen, wenn du so wenig verdienst hast, dass du keine Lohnsteuer gezahlt hast. Voraussetzung ist aber, dass Sozialversicherungsbeiträge geleistet wurden. Du kannst dir – nur im Jahr 2022 durch den Anspruch auf den Teuerungsabsetzbetrag – 70 Prozent der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge bis max. 1550 Euro an “Negativsteuer” zurückholen. Wenn auch noch der Anspruch auf Pendlerpauschale dazu kommt, kann das sogar bis zu 1610 Euro ausmachen. Also – ganz einfach Antrag stellen und Geld kassieren. (Quelle: akyoung)
alle Informationen findest du hier --> https://www.akyoung.at/benefits/cashback/
Du brauchst Unterstützung? Dann mach dir einen Termin bei der zuständigen Arbeiterkammer in deinem Bezirk.
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